Luftdichtmessung ein Muss
Blower Door Test nach DIN 4108-7, EnEV und DIN EN 13829.
Für Alt- und Neubauten
Was für energieeffiziente Neubauten bereits Standard ist, sollte Ihnen bei der Altbausanierung ebenso von Nutzen sein. Sie sparen Energie, schonen die Umwelt ebenso wie Ihren Geldbeutel, auch wenn der Test kostet, er rechnet sich. Der Test offenbart nicht fachgerecht ausgeführte
Handwerkerleistungen und hilft Ihnen Ihre Rechtsansprüche durch ein unabhängig erstelltes Gutachten durchzusetzen.
Prüfen Sie baubegleitend im Beisein der Handwerker.
Vorher ist besser als nachher. Bei der Schlussabnahme sollte der Blowerdoortest selbstverständ-
lich sein. Wir testen nicht nur ganze Gebäude. sondern auch getrennt messbare Gebäudeteile. ( z.B. eine Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus).
7 Gute Gründe für den Blower Door Test
- Senken des Energieverbrauchs
- Schutz vor Stoffeintrag (Schimmel, Mineralfaser), Geruchsbelästigung und Allergien
- Vermeiden von Zugluft
- Vermeiden von Bau-, und Feuchteschäden
- Verbessern des Schallschutzes
- Voraussetzung für den optimalen Betrieb von Lüftungsanlagen
- Reduziert das Austrocknen und die Staubbelastung der Raumluft während der Heizperiode
Zur Begrifflichkeit BlowerDoorTest
Die Messung ist ein Differenzdruckmessverfahren. Ein Ventilator wird luftdicht in eine Tür oder einem Fenster der Gebäudeaußenhülle, bzw. der Eingangstür der Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses eingebaut.
Alle sonstigen Öffnungen der Außenhülle müssen verschlossen sein. Mit dem Ventilator wird im Gebäude jeweils einmal ein Über-, oder Unterdruck zum Umgebungsdruck in 10ner Schritten von bis 60 Pascal ((N50Wert = 50 Pascal entsprechen in etwa einer Windgeschwindigkeit von 50km/h) aufgebaut und in einer Messkurve festgehalten.
Unterschreitet die Luftwechselrate, der n50 Wert die vorgeschriebene Grenze, das 3fache des Raumvolumens m3/h ohne und unterschreitet das Raumvolumen 1,5 m3/h bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (kontrollierte Wohnraumlüftung) wird die gemessene Luftwechselrate n50 bescheinigt.
Eine erste Messung sollte grundsätzlich im Beisein der involvierten Handwerker vorge-
nommen werden. Dies erspart Zeit und Ärger.
Wichtige bauliche Voraussetzungen:
- Außenwände innen verputzt, ebenso Fenster-, und andere Laibungen
- Durchbrüche zu nicht beheizten Gebäudeteilen (Garage, nicht zum Wohnbereich zugehöriger Wintergarten) müssen geschlossen sein.
- Obere Geschoßdecke muss geschlossen sein (Dachluke darf nicht fehlen).
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Dachschrägen müssen mit Folie abgedichtet, Abseiten müssen frei zugänglich sein. Schrägen sollten nicht beplankt sein.
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Sanitärdurchbrüche, sonstige Rohrdurchbrüche müssen ebenso wie Lehrrohre verschlossen sein.